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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Details

Vor Ort:

  • Annahme von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Weiterleitung der Anträge an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz


Oder online:

Mit dem elektronischen Personalausweis können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragt und bezahlt werden.

Sie benötigen dafür die Online-Ausweisfunktion sowie ein passendes Kartenlesegerät für Ihren Computer bzw. die Ausweis-App2. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Bezahlen können Sie mittels GiroPay oder Kreditkarte. 

Bitte folgen Sie dem Link zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html 

oder klicken Sie einfach den Direktlink
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Kosten

Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 13,00 €.