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Auskunft aus dem Gewerberegister

Details

Das Gewerberegister informiert über die in Ahaus ansässigen Gewerbebetriebe. Sie können bei einem berechtigten Interesse (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) eine Auskunft über einen Gewerbebetrieb erhalten.

Auskünfte aus dem Gewerberegister können nur auf schriftlichen Antrag oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung besteht nicht. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen. Hierzu sollen Kopien von Verträgen, Rechnungen oder Schuldtiteln beigefügt werden.

Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, die Anschrift und die angezeigte Tätigkeit eines Betriebes.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Privatanschrift mitzuteilen. Daher müssen Sie ggfls. zusätzlich eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) vornehmen.

Kosten

Die Gebühr für eine Standardauskunft beträgt 15,00 €.

Rechtsgrundlagen