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Betreuungsplatz und 45 Stunden-Betreuungsbedarf

Details

Für Ahauser Eltern ist die Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind jetzt deutlich einfacher mit dem  Online-Elternportal „Little Bird“ für Ahaus. Gewünschte Plätze in einer Kindertagesstätte können dann direkt online angefragt werden.

Die Stadt Ahaus hält grundsätzlich bedarfsgerechte Kindertages-Betreuungsangebote vor. Sie möchten für Ihr Kind eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden buchen. In diesem Fall ist ein individueller Nachweis des Betreuungsbedarfs zu erbringen.

Sie können den Nachweis digital über ein Online-Formular erbringen. 

Die Bescheinigungen finden Sie unten auf dieser Seite unter Downloads:

  • Arbeitgeberbescheinigung 45 Stunden-Betreuungsbedarf

  • Erklärung für Selbstständige 45 Stunden-Betreuungsbedarf

Kriterien, die einen 45 Stunden-Betreuungsbedarf begründen können, sind:

  • bei alleinerziehenden Elternteilen/Erziehungsberechtigten: Der Umfang der wöchentlichen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder anderer Bildungsmaßnahme* beträgt mindestens 16 Stunden

  • bei zusammenlebenden Eltern/Erziehungsberechtigten: Der Umfang der wöchentlichen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder anderer Bildungsmaßnahme* beträgt mindestens 30 Stunden plus 16 Stunden

  • die Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere Bildungsmaßnahme* erfolgt im Schichtsystem/auf Abruf/im Rahmen flexibler Arbeitszeiten

  • die Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere Bildungsmaßnahme* erfordert eine Kinderbetreuung länger als 13.30 Uhr bis zum Ende der Öffnungszeit der Kita

  • Pflege von Familienangehörigen

  • gesundheitliche Beeinträchtigung eines Elternteils/Familienmitglieds

  • individueller kindbezogener Bedarf

Die Nachweise sind für jedes Kindergartenjahr zu erbringen; sowohl, wenn Ihr Kind bereits eine Kita besucht, als auch, wenn Sie eine Anmeldung für eine Kita tätigen. Sie haben bis längstens zum 01.12. jeden Jahres die Möglichkeit, Ihren 45 Stunden-Betreuungsbedarf dem Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus gegenüber nachzuweisen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei um einen Ausschlusstermin handelt.

Sollten Sie bis zum Abgabetermin der Nachweise (30. November eines jeden Jahres) den 45 Stunden-Betreuungsbedarf nicht oder nicht vollständig nachweisen können, wird für Ihr Kind ein 35 Stunden-Betreuungsplatz in der Jugendhilfeplanung und -finanzierung berücksichtigt. Die schriftliche Mitteilung, dass der 45 Stunden-Betreuungsbedarf nicht hinreichend nachgewiesen wurde, erhalten Sie vom Fachbereich Jugend bis spätestens 31.01. des darauffolgenden Jahres. Einmal bewilligte Stundenbedarfe gelten für das gesamte Kita-Jahr (01. August bis 31. Juli) und sind demnach jährlich neu nachzuweisen. Sollte sich im laufenden Kitajahr aufgrund der beruflichen oder persönlichen Situation ein 45 Stunden-Betreuungsbedarf ergeben, so ist in Ausnahmefällen, nach individueller Absprache mit der Kita und dem Fachbereich Jugend, eine Hochstufung auf 45 Stunden möglich.

Begriffe im Kontext

Kita-Platz, Kindergarten, Kindergartenplatz, Betreuung, Kita, KiTa, Tagesmutter, Kindertagespflege, U3-Betreuung, Kinderbetreuung, Tagespflege, Kinderbetreuung für Berufstätige, Betreuungsformen, Betreuungsmöglichkeiten