Gartenwasserzähler
Details
Für jeden Kubikmeter Frischwasser, den Sie in Ihrem Haushalt gebrauchen und in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten, zahlen Sie der Stadt Ahaus entsprechende Abwassergebühren.
Bei Frischwasser, das nicht im öffentlichen Kanal landet, weil Sie es im Garten nutzen, ist dies anders (vgl. § 4 Abs. 5 Abwasserbeseitigungsgebührensatzung Stadt Ahaus). Für dieses „Gartenwasser“ können Sie bei der Stadt Ahaus die Erstattung der Abwassergebühren beantragen.
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Kosten
Für den Abzug von Wasserschwundmengen wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass das für den Garten verbrauchte Frischwasser von der LokalWerke GmbH bezogen wird. Verbrauchte Wassermengen, beispielsweise aus privaten Hauswasserversorgungen, können nicht für eine Absetzung berücksichtigt werden.
Der Wasserzähler muss geeicht sein (Beachten Sie bitte, dass die Eichdauer befristet ist. Der Zähler muss deshalb regelmäßig – alle sechs Jahre – auf Ihre Kosten ausgetauscht werden). Informieren Sie uns, sobald der Zähler ausgetauscht wird.
Unter der Außenzapfstelle darf sich kein Abfluss (z.B. Waschbecken) befinden, damit nicht die Möglichkeit besteht, dass Gartenwasser in den städtischen Abwasserkanal eingeleitet werden könnte. Denn die Benutzungsgebühr wird erstattet, weil das Wasser nicht in die Kanalisation eingeleitet wird.
Die Menge des auf dem Grundstück verbrauchten Gartenwassers müssen Sie durch einen Antrag bis zum 15. Januar des nachfolgenden Jahres bei der Stadt Ahaus nachweisen. Nach Ablauf dieses Datums werden Wasserschwundmengen nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Beachten Sie bitte, dass die Zählerstände weder durch die Stadtwerke noch durch die Stadt Ahaus abgelesen werden.
Unterlagen
Reichen Sie zur Anmeldung eines Gartenwasserzählers bitte folgende Unterlagen ein:
Ein Foto des geeichten Gartenwasserzählers. Zählerstand und Zählernummer müssen hierauf erkennbar sein.
Ein Foto der Außenzapfstelle, aus der das Gartenwasser bezogen wird. Der Boden unter dem Wasserhahn muss auf dem Foto zu sehen sein.
Geben Sie bei der Anmeldung bitte Ihre Adresse an, damit der Zähler Ihrem Objekt zugeordnet werden kann.
Nachdem uns die Fotos zugesendet wurden, wird der Fall im System registriert. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wasserschwundmengen können nur abgesetzt werden, wenn eine geeichte Zähleruhr installiert und bei der Stadt Ahaus angemeldet wurde.