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Ahnenforschung - Archiv

Details

Das Archiv stellt Archivalien aus den folgenden historischen Verwaltungszugehörigkeiten zur Nutzung zur Verfügung:

  • dem Fürstbistum Münster (Archivalien bis 1802)

  • dem Fürstentum Salm-Salm und Salm-Kyrburg (Archivalien bis 1810)

  • dem Lippedepartement des Kaiserreichs Frankreich (Archivalien bis 1813)

  • des preußischen Zivilgouvernements zwischen Weser und Rhein (Archivalien bis 1815)

  • der Provinz Westfalen (Archivalien bis 1946)

  • des Kreises Ahaus (Archivalien bis 1975)

  • des Kreises Borken (Archivalien ab 1975)

  • der Stadt Ahaus (Archivalien ab dem 14. Jahrhundert)

  • des Amtes Wüllen (Archivalien bis 1969)

  • des Amtes Wessum (Archivalien bis 1975)

Personenstandsbücher

  • des Standesamtes der Stadt Ahaus,

  • der Standesämter des Amtes Wüllen,

  • der Standesämter des Amtes Wessum

Nach den Regelungen des Personenstandsgesetzes (PStG), gelten folgende Fristen zur Übernahme der Personenstandsbücher:

Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister werden nach 80 Jahren, Geburtsregister nach 110 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren nicht mehr vom Standesamt fortgeführt, sondern als Archivgut nach den Regelungen des Archivgesetztes NRW im städtischen Archiv aufbewahrt und zugänglich gemacht.

Darüber hinaus stehen zur Nutzung zur Verfügung:

  • Fotosammlung

  • Ansichtskartensammlung

  • Filmmaterialien

  • Zeitungssammlung

  • Ahauser Kreiszeitung/Ruhrnachrichten/Münsterland Zeitung (1887 bis heute)

  • Westfälische Nachrichten (1952 bis heute)

Begriffe im Kontext

Archiv, Ahnenforschung, Personenbestand