Verfahrensfreie Bauvorhaben gem. § 62 BauO NRW
Details
Bei gewissen Bedingungen kann die Errichtung eines Carports, Wintergarten oder einer Gartenhütte ein verfahrensfreies Bauvorhaben sein. Ob ein Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist in der Bauordnung geregelt.
Die Abstandsflächen durch die zu errichtende bauliche Anlage ist einzuhalten, ebenso die maximale Länge der Grenzbebauung insgesamt und je Nachbargrenze. Liegt ein Bebauungsplan vor, sind außerdem die darin enthaltenen Festsetzungen zu beachten und einzuhalten.
Hinweise
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, nehmen Sie gerne unsere Bauberatung in Anspruch.