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Bauberatung (allgemein)

Details

Der Fachbereich Bauordnung bietet eine allgemeine Bauberatung an und beantwortet Ihre Fragen zum öffentlichen Baurecht und zur Bebaubarkeit oder Teilung eines Grundstücks.

Hier kann insbesondere geklärt werden, welches bauordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt werden soll, welche Unterlagen benötigt werden und welche weiteren Vorschriften (z.B. Satzungen) zu beachten sind. Bei Fragestellungen versuchen die Mitarbeiter*innen mit der Bauherrschaft und Architekt*innen Lösungen zu finden.

Wir weisen darauf hin, dass Genehmigungen nur schriftlich nach Durchführung eines förmlichen Antragsverfahrens erteilt werden.

Maßgeblich für die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens ist die Bauordnung des Landes NRW.

Informationen zur planungsrechtlichen und gestalterischen Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Stadtplanung. Diese beraten Sie insbesondere auch bei Fragen zu Bauvorhaben, die im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt liegen.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Baugenehmigung, Bauantrag,