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Reisepass Beantragung

Details

Vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin!

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen.

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.

Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Unter 18 Jahre: Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit in eiligen Fällen einen Reisepass im Expressverfahren oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reispeass nicht in jedem Land akzeptiert wird.

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

Wenn Sie Ihren Reisepass nicht am Hauptwohnsitz beantragen, benötigen Sie einen wichtigen Grund.

Bei Verlust oder bei Wiederauffinden Ihres Reisepasses, müssen Sie das direkt dem Bürgerbüro der Stadt Ahaus mitteilen.

Erst wenn Sie Ihren Reisepass offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Kosten

Reisepass:
Bis 24. Lebensjahr 37,50 Euro
Ab 24. Lebensjahr 70,00 Euro

Expresspass:
Bis 24. Lebensjahr 69,50 Euro
Ab 24. Lebensjahr 102,00 Euro

vorläufiger Reisepass:
26,00 Euro

Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen nur noch Lichtbilder verwendet werden, die von registrierten Fotodienstleistenden erstellt und medienbruchfrei digital bereitgestellt werden oder direkt am Self-Service-Terminal im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr 6€).

  • Erforderliche Unterlage : bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)

  • falls kein Ausweisdokument vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:

    bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll

Bearbeitungsdauer

regulärer Reisepass 3-4 Wochen (variiert je nach Jahreszeit, bis zu 8 Wochen)

Expresspass 4-5 Werktage

vorläufiger Reisepass 15 Minuten, wird direkt vor Ort ausgestellt

Verfahrensablauf

Um einen neuen Reisepass zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

  • Ihr Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

  • Nachdem Sie eine Nachricht erhalten haben, liegt der beantragte Reisepass beim Bürgerbüro der Stadt Ahaus zur Abholung bereit.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)