Reisepass Beantragung
Details
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Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen.
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Unter 18 Jahre: Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit in eiligen Fällen einen Reisepass im Expressverfahren oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reispeass nicht in jedem Land akzeptiert wird.
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Wenn Sie Ihren Reisepass nicht am Hauptwohnsitz beantragen, benötigen Sie einen wichtigen Grund.
Bei Verlust oder bei Wiederauffinden Ihres Reisepasses, müssen Sie das direkt dem Bürgerbüro der Stadt Ahaus mitteilen.
Erst wenn Sie Ihren Reisepass offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.