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Führungszeugnisse Beantragung

Details

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polizeiliches Führungszeugnis

Vor Ort im Bürgerbüro:

Ein Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Bei Minderjährigen sind auch die gesetzlichen Vertreter antragsberechtigt. Der Antrag wird vom Bürgerbüro an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet und dort bearbeitet. Man unterscheidet zwischen Führungszeugnissen für private Zwecke (Belegart N) und zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O). Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen per Post vom Bundesamt für Justiz zugeschickt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der Behörde unmittelbar durch das Bundesamt für Justiz übersandt. Um ein Führungszeugnis der Belegart O zu beantragen, benötigen wir die genaue Postanschrift der Behörde sowie das entsprechende Aktenzeichen. Erweiterte Führungszeugnisse dürfen nur mit einem entsprechenden Nachweis der anfordernden Stelle beantragt werden. Die Bestätigung ist bei Beantragung vorzulegen.

Online:
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Sie benötigen dafür die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion sowie ein passendes Kartenlesegerät für Ihren Computer. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Bezahlen können Sie mittels GiroPay oder Kreditkarte.

Begriffe im Kontext

Führungszeugnis, Bundeszentralregister, Belegart, erweitert, Strafregister, Bundesamt für Justiz, polizeilich, Vorstrafen, Vorlage Behörde,