Bauberatung (städtebaulich)
Details
Wenn Sie ein Grundstück baulich oder sonstig Nutzen oder eine bestehende Nutzung ändern oder erweitern wollen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Vorhaben unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Maßgeblich für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens ist der Bebauungsplan oder, soweit ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist, die Planersatzvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB). Darüber hinaus sind in bestimmten Gebieten besondere örtliche Bauvorschriften zu beachten. Hierzu zählt z. B. die Gestaltungssatzung Innenstadt.
Die Bebauungspläne werden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Falls Sie Bedarf an einer Bauberatung haben, können Sie gerne Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen aufnehmen:
Bauherren*innen A - H: Kathrin Böwing
Bauherren*innen I - P: Ingrid Overkamp
Bauherren*innen Q - Z: Saskia Langner