eID-Karte Ausstellung
Details
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Ahauser Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen. Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität des Karteninhabers gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Das Mindestalter zur Beantragung beträgt 16 Jahre.
Kosten
37,00 €
Voraussetzungen
EU-Bürger
Unterlagen
Identitätsdokument Ihres Heimatstaates
Bearbeitungsdauer
10 Minuten
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
sprechen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Ahaus vor und
legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Rechtsgrundlagen
eIDKG