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eID-Karte Ausstellung

Details

Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!

Ahauser Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen. Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität des Karteninhabers gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Das Mindestalter zur Beantragung beträgt 16 Jahre.

Kosten

37,00 €

Voraussetzungen

EU-Bürger

Unterlagen

Identitätsdokument Ihres Heimatstaates

Bearbeitungsdauer

10 Minuten

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • sprechen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Ahaus vor und

  • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

Rechtsgrundlagen

eIDKG

Weiterführende Informationen