Anerkennungen ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
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Anerkennung im Ausland getroffener Entscheidungen in Ehesachen für den deutschen Rechtsbereich.
Eine Scheidung im Ausland muss grundsätzlich für den deutschen Rechstbereich anerkannt werden bevor sie in Deutschland Rechtskraft entfaltet.
Sie sind im Ausland geschieden worden? Dann sprechen Sie uns gerne an.