Namensänderungen
Details
Anträge auf Namensänderungen können beim Standesamt Ahaus für folgende Fälle gestellt werden:
Eheregister:
Bestimmung eines Ehenamens
Erklärungen über die Voranstellung oder Hinzufügung eines vor der Ehe geführten Namens zum Ehenamen
Erklärung über die Wiederannahmen eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Geburtsregister:
Bestimmung eines Geburtsnamens für ein Kind
Erteilung eines Geburtsnamens für ein Kind
Einbenennung eines Kindes
Anschlußerklärungen für die Änderung des Namens eines Kindes
Für alle anderen Namensänderungen ist die Namensänderungsbehörde des Kreises Borken zuständig.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie im Vorfeld telefonisch Kontakt zum Standesaamt Ahaus auf.
Rechtsgrundlagen
§§ 1355, 1616, 1617, 1617 a, 1617 c, 1617c und 1618 BGB