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Friedhofsverwaltung und Grabvergabe

Details

Natürlich dienen unsere Friedhöfe nach wie vor vornehmlich als würdige letzte Ruhestätte. Sie sind Orte des Gedenkens, der Trauer, Besinnung und Einkehr. Allerdings erfüllen sie aufgrund ihrer gärtnerischen Gestaltung insbesondere auch allgemeine Grünflächenfunktionen. Insofern hat jeder das Recht, die Friedhöfe als Orte der Ruhe und Besinnung zum Zwecke einer der Würde des Ortes entsprechenden Erholung aufzusuchen.

Die Stadt Ahaus unterhält zwei städtische Friedhöfe:

  • in Ahaus, Zum Rotering 11,

  • im Stadtteil Wessum, Roggenkamp 6.

Die Friedhofsverwaltung bearbeitet alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit Sterbefällen, Gräbern und Friedhofsunterhaltung stehen (z.B. Anmeldung von Bestattungen, Grabstättenerwerb, Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten, Nutzung der Friedhofskapellen, Rechnungserstellung nach Bestattungen, Grabmalgenehmigungen, Grabpflege).

Zum Leistungsspektrum zählt auch die Bürgerberatung über Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten oder ein entsprechender Rechtsverzicht.

Weitere allgemeine Informationen zu Grabarten und Gestaltungsfragen finden Sie in der Friedhofssatzung; über Bestattungs- und Nutzungsgebühren informieren Sie sich in der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.