Urkundenservice
Details
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Das Standesamt Ahaus stellt die folgenden Urkunden:
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschafturkunden
Sterbeurkunden
beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheregister
nur aus, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod) in Ahaus beurkundet wurde.
Auf Wunsch können auch mehrsprachige (internationale) Urkunden ausgestellt werden.
Sollte der Personenstandsfall nicht in Ahaus beurkundet worden sein, so ist das jeweils zuständige Standesamt anzufragen.
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
1. der Betroffene selbst
2. sein Ehepartner (nicht: geschiedene Ehegatten!)
3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-4. vorlegt
6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (Bitte entsprechende Nachweise vorlegen.)