Urkundenservice
Details
Direkt zum digitalen Urkundenservice
Das Standesamt Ahaus stellt die folgenden Urkunden:
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschafturkunden
Sterbeurkunden
beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheregister
nur aus, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod) in Ahaus beurkundet wurde.
Auf Wunsch können auch mehrsprachige (internationale) Urkunden ausgestellt werden.
Sollte der Personenstandsfall nicht in Ahaus beurkundet worden sein, so ist das jeweils zuständige Standesamt anzufragen.
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
1. der Betroffene selbst
2. sein Ehepartner (nicht: geschiedene Ehegatten!)
3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-4. vorlegt
6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (Bitte entsprechende Nachweise vorlegen.)
Online-Dienste
Kosten
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 12,00 EUR Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 6,00 EUR
Unterlagen
Wie kann man Urkunden bestellen?
1. Persönlich
unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. In aller Regel werden sowohl Urkunden als auch Registerabschriften sofort ausgestellt.
2. Online
Die Urkunden können direkt online über das untenstehende Formular angefordert werden. Die Gebühren können direkt über das integrierte ePayment bezahlt werden. Ein Foto des Personalausweises ist dem Online-Antrag beizufügen.
3. Schriftlich
Bei schriftlichen Anforderungen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses und die Gebühren (in bar, oder als Scheck) bei.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
§ 61 PStG