Ahnenforschung - Standesamt (Genealogie)
Details
Für Ahnen- und Familienforschung suchen wir Ihnen die Einträge und Daten Ihrer Angehörigen und Vorfahren aus den Personenstandsbüchern heraus gemäß den im Personenstandsgesetz geregelten Fristen:
Geburtsdaten bis 110 Jahre ab dem laufenden Jahr
Ehe- und Lebenspartnerschaftsdaten bis 80 Jahre ab dem laufenden Jahr
Sterbedaten bis 30 Jahre ab dem laufenden Jahr
Zeitlich und inhaltlich darüber hinausgehende Anfragen zur Ahnen- und Familienforschung sind an das Archiv der Stadt Ahaus zu richten.
Das Standesamt kann nur Ahnenforschung im Sinne der Familienforschung betreiben, wenn es die Personenstandsbücher des Gesuchten selbst führt. Eine gewerbliche Ahnenforschung ist nicht erlaubt. Die Benutzung der Personenstandsbücher unterliegt den datenschutzrechtlichen Vorschriften des § 61 Personenstandsgesetz (PStG).
Hinweise
Um den Suchaufwand und die Kosten zu minimieren, empfiehlt es sich möglicht viele Daten über die gesuchten Register zusammen zu stellen.