Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Details
Die Kommunalverfassung gibt im § 26 den Bürger*innen das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen sie z. B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone oder den Umbau eines Hallenbades in ein Spaßbad, so können sie diese Entscheidung selbst in die Hand nehmen.
Alle notwendigen Informationen zu den o. g. Elementen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Thema Bürgerbegehren- und -entscheid können Sie sich von Mitarbeitenden des Vereins Mehr Demokratie e.V. beraten lassen.