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Bauzustandsbesichtigung

Details

Bei Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens ist die Bauherrschaft verpflichtet, dies dem Fachbereich Bauordnung eine Woche vorher anzuzeigen.

Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind und der Putz noch nicht aufgebracht ist! Maße und Ausführungsart müssen geprüft werden können. Mit der Fortsetzung der Arbeiten darf in der Regel erst einen Tag nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus begonnen werden.

Die Nutzung der baulichen Anlage darf in der Regel nicht vor Freigabe durch die Bauordnung aufgenommen werden.

Kosten

Die Kosten für eine Abnahme betragen je nach Art des Baugenehmigungsverfahrens zwischen 11,00 % und 20,00 % der Genehmigungsgebühr.

Unterlagen

Die erforderlichen auszufüllenden Formulare werden der Bauherrschaft zusammen mit der Genehmigung zugestellt.