Bauvorbescheid
Details
Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen. Beim Bauvorbescheid handelt es sich um einen schriftlichen Bescheid zur Klärung einzelner Fragen des Bauvorhabens mit Bindungswirkung für ein späteres Baugenehmigungsverfahren für eine frühzeitige Planungssicherheit. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist für den Antrag zuständig. Eine Bauvoranfrage ist z. B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können. Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind. Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Kosten
Gebühren für Baugenehmigungen, Bauvorbescheide und andere Verwaltungsleistungen werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung berechnet und durch schriftlichen Bescheid erhoben. Da nur Einzelfragen beantwortet werden, können Gebührenermäßigungen in Betracht kommen. Bei einem späteren Baugenehmigungsverfahren können für einen Bauvorbescheid festgesetzte Gebühren angerechnet werden.
Hinweise
Fristen
Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Voraussetzungen
Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen.
Unterlagen
Hierfür sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind:
Bauvorlageberechtigung: Wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
Weiterführende Informationen
Es besteht eine Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen.