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Bauvorbescheid

Details

Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen. Beim Bauvorbescheid handelt es sich um einen schriftlichen Bescheid zur Klärung einzelner Fragen des Bauvorhabens mit Bindungswirkung für ein späteres Baugenehmigungsverfahren für eine frühzeitige Planungssicherheit. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist für den Antrag zuständig. Eine Bauvoranfrage ist z. B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können. Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind. Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

Kosten

Gebühren für Baugenehmigungen, Bauvorbescheide und andere Verwaltungsleistungen werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung berechnet und durch schriftlichen Bescheid erhoben. Da nur Einzelfragen beantwortet werden, können Gebührenermäßigungen in Betracht kommen. Bei einem späteren Baugenehmigungsverfahren können für einen Bauvorbescheid festgesetzte Gebühren angerechnet werden.

Hinweise

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.

Voraussetzungen

Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen.

Unterlagen

Hierfür sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind:

  • Bauvorlageberechtigung: Wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Sobald die Bauvoranfrage vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang der Bauvoranfrage sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern. Sobald die Bauvoranfrage vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle einer Bauvoranfrage 6 Wochen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein. 

Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.

Weiterführende Informationen

Es besteht eine Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen.