Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Details
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer*innen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr/sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen (Baulast). Baulasten wirken auch gegenüber Rechtsnachfolger*innen. Die Verpflichtungserklärung wird in das Baulastenverzeichnis beim Fachbereich Bauordnung eingetragen.
Über das nachstehende Antragsformular kann direkt online ein Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gestellt werden.