Baulast eintragen
Details
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann der*die Grundstückseigentümer*in öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen (Baulast).
Baulasten wirken auch gegenüber Rechtsnachfolger*innen.
Die Verpflichtungserklärung wird in das Baulastenverzeichnis beim Fachbereich Bauordnung eingetragen.