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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt

  • um ein Grundstück und Wohneigentum aufteilen zu können.

  • für den Verkauf einzelner Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.

  • für die Übertragung einer Wohnung eines Hauses auf andere Personen, z. B. ein Kind.

  • um ein Dauerwohnrecht zu bestellen, z. B. zugunsten Ihrer Eltern

Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen Sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Wohneigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Aufteilung Wohnhaus, Abgeschlossene Wohneinheit, Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung,, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, Aufteilung eines Gebäudes,, Aufteilungsplan,, Dauerwohnrecht, Gebäudeteil, Grundbuch, Grundstück aufteilen, Grundstück teilen, Mehrfamilienhaus aufteilen, Miteigentum, Miteigentumsanteil, Sondereigentumsrecht, Übertragung einer Wohnung, Verkauf von Wohnungen, Wohneinheit, Wohnungseigentum