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Baugenehmigung § 65 BauO NRW

Details

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder für den Abbruch von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung muss vor Baubeginn eine Baugenehmigung eingeholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, durch eine Bauvoranfrage über einen Bauvorbescheid die generelle Zulässigkeit eines Vorhabens abzuklären. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Bauordnung bieten außerdem eine allgemeine Bauberatung an.

Auf schriftlichen Antrag mit allen für die Bearbeitung und Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) erteilt die Bauaufsicht nach Beteiligung von Fachbehörden unbeschadet der privaten Rechte Dritter schriftlich die bauaufsichtliche Genehmigung, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Zivilrechtliche Fragen bleiben bei den Prüfverfahren der Bauordnungsämter unberührt!

Amtliche Formulare und Vordrucke im Baugenehmigungsverfahren finden Sie auch im Bauportal NRW

Kosten

Die Gebühren berechnen sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.

Voraussetzungen

Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Unterlagen

  • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen - Bauvorlagen genannt - finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen BauPrüfVO.

  • Alle erforderlichen Antragsformulare finden Sie im Bauportal NRW

  • Soweit im Rahmen eines Bau- oder Beseitigungsvorhabens die Vorlage eines Erhebungsbogen der Baustatistik erforderlich ist, verwenden Sie bitte ausschließlich die vom Statistischen Landesamt vorgesehenen Vordrucke. Diese sind insbesondere über den folgenden Link zu erhalten:

    Erhebungsbogen Baustatistik

    Vordrucke von Drittanbietern enthalten oftmals nicht die für die Bearbeitung erforderliche Identifikationsnummer, die in den offiziellen Vordrucken bereits eingetragen ist.

In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

Die Einreichung in digitaler Form befindet sich in der Vorbereitung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

Damit eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der Bauanträge erfolgen kann, empfiehlt es sich:
- baurechtliche Fragen im Vorfeld zu klären, also bevor ein Bauantrag gestellt wird
- die Antragsunterlagen vollständig einzureichen

Verfahrensablauf

Die Bauantragsunterlagen (Bauvorlagen) werden dem Fachbereich Bauordnung zur Prüfung vorgelegt. Sobald Ihr Antrag eingereicht wurde wird dieser auf Vollständigkeit geprüft, ggf. fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie Zugangsdaten, mit dem Sie den Verfahrensstand online einsehen können. Sobald die Unterlagen vollständig sind wird geprüft, ob das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Dabei werden auch Detailfragen zur Grenz- und Gebäudeabständen, Brandschutz, Standsicherheit und Immissionsschutz beurteilt. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Fachdienststellen und –behörden beteiligt. Aus den entsprechenden Stellungnahmen dieser Fachstellen werden Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Hinweise) in die Baugenehmigung aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Landesbauordnung NRW (BauO NRW)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans gültigen Fassung

Weiterführende Informationen