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Schulanmeldungen für Grundschulen

für das Schuljahr 2026/2027

Rund 460 Kinder werden in Ahaus zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig. Jetzt ist das Anmeldeverfahren angelaufen.

Informationen zur Anmeldung

Es geht um die Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind. Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. 

Das Anmeldeverfahren wird über die Online-Plattform schulbewerbung.de abgewickelt. Die Sorgeberechtigten erhalten von der Stadtverwaltung ein Aufforderungsschreiben und einen Startcodezettel. Mit dem Startcodezettel können sie sich bei schulbewerbung.de registrieren. Die Anmeldung an der gewünschten städtischen Grundschule ist bis spätestens Freitag, 26. September 2025 über die Online-Plattform schulbewerbung.de vorzunehmen. An der Helene Helming Schule ist eine Anmeldung bis zum 05. September 2025 über das von der Schule bereitgestellte Anmeldeformular möglich. Entsprechende Informationen der Helene Helming Schule sind auf der Homepage der Schule (www.montessori-ahaus.de) zu finden.

Kinder, die nach dem 30.09.2020 geboren sind, können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden. Antragsunterlagen für diese Kinder sind in den Schulbüros erhältlich.

Die Sorgeberechtigten sind in der Wahl der Grundschule für ihr Kind frei. Dabei hat jedes Kind zunächst Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule, allerdings nur im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität. Dieses ist im Regelfall die jeweilige Stadt- oder Ortsteilschule. Schülerfahrkosten werden nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule und bei Erreichen einer Entfernungsgrenze erstattet.

Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein tiefer Einschnitt im Leben der Kinder und Sorgeberechtigten und erfordert ein gutes Miteinander aller Beteiligten. Hierzu finden am Donnerstag, 30. Oktober 2025, in den städtischen Grundschulen Informationsabende unter dem Motto „Erfolgreich starten! – Wie der Anschluss von der Kita zur Grundschule gelingt“ statt. Lehrkräfte und ErzieherInnen erläutern gemeinsam, welche Voraussetzungen ein Kind zur Bewältigung des Schulalltages benötigt und stellen weitere Stationen im letzten Kindergartenjahr wie zum Beispiel die Schulanmeldung, Schulparcours, Schuluntersuchung, Infoabende und so weiter vor. 

Nach Vornahme der Anmeldung über die Online-Plattform schulbewerbung.de (Registrierung nur mit einem Konto bei BundID möglich) benachrichtigt die Grundschule die Eltern über den konkreten Anmeldetermin in der Woche vom 03. bis 07. November 2025, zu dem sie auch das schulpflichtige Kind mitbringen und der Schule vorstellen.

Stichtag NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen alle Kinder, die bis zum 30.09.2026  das sechste Lebensjahr vollenden, zur Schule angemeldet werden.

Sie haben Fragen? 

Dann wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin im Bereich Schule. Sie wird Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Anmeldungen in den Grundschulen weiterhelfen können. 

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