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Brennelemente, Castor-transporte und Co.

Infos/Statements der Stadt Ahaus zum Thema 
"Brennelementelagerung und -transporte"

Die geplanten Castortransporte von den Forschungsreaktoren in Jülich und Garching zum Brennelemente-Zwischenlager Ahaus dürfen durchgeführt werden. Entsprechende Genehmigungen hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) am 25. August 2025 an die Antragsteller erteilt. Konkret erteilte das BASE die bislang noch ausstehende Transportgenehmigung für 152 Castor-Behälter aus Jülich. Zusätzlich informierte das BASE über die zeitgleiche Erteilung einer Aufbewahrungsgenehmigung und Transportgenehmigung für zunächst zwei Transporte für die Brennelemente aus Garching (FRM II). 

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die berechtigten Interessen und Rechte der Stadt Ahaus gewahrt bleiben und deshalb entsprechende Rechtsbehelfsmöglichkeiten prüfen“, erklärt der Erste Beigeordnete der Stadt, Manuel Benning. „Wann letztlich tatsächlich Transporte stattfinden, hängt abschließend insbesondere von der Einschätzung der Atomaufsicht NRW und den zuständigen Polizeibehörden ab.“

„Ahaus wehrt sich im rechtlichen Rahmen nach Kräften gegen die weitere Lieferung von hochradioaktivem Abfall ins BZA“, ergänzt Bürgermeisterin Karola Voß. „Ahaus sieht sich auf der einen Seite in der Verantwortung für die Zwischenlagerung als Folge der Nutzung von Kernenergie. Die Verantwortung für die Lagerung des hochradioaktiven Abfalls muss in Deutschland aber vor dem Hintergrund der zeitlich unklaren Perspektiven einer Endlagerung als Gesamtverantwortung verstanden und getragen werden. Dies kann nicht einzelnen zentralen Standorten aufgebürdet werden.“

Aktualisierung 18.03.2026:

Bürgermeisterin Karola Voß in Bezug auf die Dialogveranstaltung der BGZ am 19. März, 19 Uhr in Ahaus: 

"Die Stadt Ahaus hat sich klar dafür ausgesprochen, dass keine weiteren Castor-Transporte in unsere Stadt erfolgen. Gleichzeitig ist die Entscheidung über die Transporte auf Bundesebene getroffen worden: Das zuständige Bundesamt hat die Transporte und die Aufbewahrung genehmigt. Dies ist in einem umfangreichen juristischen Verfahren überprüft worden – unter anderem durch Klagen der Stadt und von Umweltverbänden. Es wurde jedoch von den Gerichten im Ergebnis bestätigt.

Vor diesem Hintergrund liegt nun das oberste Augenmerk auf der sicheren Durchführung der Transporte sowie dem Schutz der Ahauser Bürgerinnen und Bürger. Die zuständigen Behörden und beteiligten Organisationen stehen in der Verantwortung, höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang weise ich auf die Informationsveranstaltung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH am 19. März um 19:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Ahaus hin. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich dort aus erster Hand zu informieren und ihre Fragen einzubringen."

Weitere Infos zur Dialogveranstaltung der BGZ

Hier der Link zum Live-Streaming der Veranstaltung: stadt-ahaus.de/BGZ

Aktualisierung 02.03.2026:

Die Beschwerde des BUND für Umwelt- und Naturschutz e.V. gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu einem Eilantrag gegen den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus hat keinen Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am heutigen Tag entschieden.

Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, dass ein Schutz der CASTOR-Behälter gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, insbesondere durch Drohnen, nicht gewährleistet sei. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. [...] Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Zur Presseinformation des Oberverwaltungsgerichts

Aktualisierung 12.01.2026: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des BUND für Umwelt- und Naturschutz e.V. kann eine Genehmigung für den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus nicht gerichtlich angreifen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Hier die Veröffentlichung des Verwaltungsgerichts. Dazu die Stellungnahme der Stadt Ahaus von Bürgermeisterin Karola Voß und vom Ersten Beigeordneten Manuel Benning: "Die Entscheidung des VG Berlin haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Für die Stadt Ahaus ist es außerordentlich wichtig und zentral, dass die Transporte, so sie denn stattfinden, vor allen Dingen sicher und ohne Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden."

Aktualisierung 10.12.2025: Die NRW-Atommülltransporte nach Ahaus sollen nach aktuellen Informationen nicht mehr in diesem Jahr starten. Darüber berichten unter anderem der WDR und die Süddeutsche Zeitung.

Aktualisierung 11.06.2026:

Stadt Ahaus zieht Rechtsbehelfe gegen Einlagerung von Garching-Castoren zurück

Ergebnis nach intensiver Prüfung: Keine Aussicht auf Erfolg
Die Stadt Ahaus zieht ihre rechtlichen Schritte gegen die geplante Lagerung von Castor-Behältern aus Garching im Ahauser Zwischenlager zurück. Nach intensiver juristischer Prüfung der Erfolgsaussichten sieht die Stadtverwaltung keine reelle Chance mehr, die Verfahren beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster erfolgreich zu bestreiten.

Ahaus hatte zuvor im Herbst 2025 gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von bis zu 21 Castor-Behältern aus dem Forschungsreaktor München II (FRM II) einen Widerspruch eingereicht. Da das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Anfang des Jahres 2026 zusätzlich die sofortige Vollziehung angeordnet hatte, beantragte die Stadt zuletzt im März dieses Jahres vorläufigen Rechtsschutz beim OVG Münster, um bis zum Abschluss der eigenen Prüfung vollendete Tatsachen zu verhindern.

Die eigene Auswertung der Rechtslage hat nunmehr ergeben, dass gegen die Rechtmäßigkeit der der Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung der Castoren keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Ein Stopp der Aufbewahrung im Eilverfahren lässt sich fußend auf dieser anwaltlich begleiteten Einschätzung ebenfalls nicht mehr erwirken. Deshalb zieht die Verwaltung nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss und Rat nun die Konsequenzen.

„Wir haben alle rechtlichen Optionen bis zum Schluss konsequent durchgeprüft und jeden Hebel in Bewegung gesetzt“, erklärt Bürgermeisterin Karola Voß. „Als verantwortungsvolle Verwaltung müssen wir aber auch den Mut haben, eine rechtliche Sackgasse anzuerkennen. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber unaufrichtig, ein Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen, das uns am Ende nur Steuergelder kostet, aber keine Aussicht auf Erfolg bietet.“

„Wir wünschen uns vom Bundesamt, dass wir auch zukünftig bei Vorhaben zum Zwischenlager Ahaus frühzeitig informiert und soweit möglich auch beteiligt werden“ resümiert Erster Beigeordneter Manuel Benning mit Blick auf die regulär 2036 auslaufende Genehmigung für das Zwischenlager.

Aktualisierung 18.03.2026: 
Zur Überprüfung der erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung von bis zu 21 Castor®MTR3 Behältern aus dem Betrieb des Forschungsreaktors München II (FRM II) aus Garching hat die Stadt Ahaus am 18.09.2025 Widerspruch eingelegt. Eine Begründung des Widerspruchs steht derzeit aus, da die am 13.11.2025 im Rahmen einer Akteneinsicht angefragten Dokumente vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung noch nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Am 27.01.2026 hat das zuständige Bundesamt die Anordnung der sofortigen Vollziehung u.a. dieser Aufbewahrungsgenehmigung erteilt. Um die sofortige Vollziehung mit Blick auf das laufende Widerspruchsverfahren zu verhindern, hat die Stadt Ahaus am 19.02.2026 beim zuständigen Bundesamt die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Über diesen Antrag hat das Bundesamt noch nicht entschieden.

Da deshalb formal weiterhin die Voraussetzungen zur sofortigen Vollziehung vorliegen, d.h. die Castoren auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens eingelagert werden dürfen, hat die Stadt Ahaus am 17.03.2026 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster gestellt.

Aktualisierung 19.09.2025: Rechtsbehelfsverfahren bezüglich FRM II-Castoren
Zeitgleich mit der Transportgenehmigung für die Jülich-Castoren hatte das BASE im August 2025 zudem zwei Genehmigungen (Aufbewahrungs- und Transportgenehmigung) für Castoren des Typs MTR 3 aus der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München erteilt. Diesbezüglich hat die Stadt Ahaus Widerspruchsverfahren beim BASE eingeleitet. Akteneinsichtnahmen und Prüfungen stehen hier aus. Diese Widerspruchsverfahren haben aufschiebende Wirkung. Transport und Einlagerung dürfen bis zur Entscheidung nicht erfolgen.

Pressemitteilungen der Stadt Ahaus

Blick in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus
Blick in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus

Fotos: © BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

BGZ-Dialogveranstaltung vom 
am 19. März 2026 (Video)

BGZ informiert zum Zwischenlager 
am 19. Mai 2025 (Video)

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