Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Teil 3 - Gartenstraße
Erneuter Beschluss über die städtebauliche Planung
V/2014/0805/6
Neubaugebiet Gartenstraße im Ortsteil Wessum
Mittelfristig wird in Wessum ein Neubaugebiet mit ca. 150 Baugrundstücken entstehen. Momentan befindet sich der Bebauungsplan noch im Verfahren, sodass es noch dauern wird bis das Gebiet im letzten Schritt tatsächlich bebaut werden kann.

Projektbeschreibung
In Wessum an der Gartenstraße wird ein neues Wohngebiet mit ca. 150 Baugrundstücken entstehen. Der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren, das bedeutet, dass sich Interessent*innen noch gedulden müssen, bis gebaut werden kann.
Im Gebiet an der Gartenstraße wird es acht verschiedene Wohnformen geben, so dass eine große Varianz entsteht und individuelle Wünsche umgesetzt werden können. Die Wohnformen sind: freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Stadtvillen, Kettenhäuser, Reihenhäuser, Gartenhofhäuser, Mehrparteienwohnhäuser mit maximal sechs Wohneinheiten und- Mehrparteienwohnhaus in Sonderform.
Neben den Wohnbauflächen werden auch zwei Grünzüge im Baugebiet geplant. Diese dienen der Naherholung und sind die Verbindung in den Außenbereich. Ebenfalls wird in einem der Grünzüge ein neuer Spielplatz errichtet und in zentraler Lage des Baugebiets entsteht ein Quartiersplatz, der als Treffpunkt für die Nachbarschaft dienen soll. An diesem Quartiersplatz ist ein größeres Grundstück für den sozialen Wohnungsbau oder seniorengerechtes Wohnen vorgesehen.
Die geplanten Wohnformen im Überblick:
Das freistehende Ein- bis Zweifamilienhaus und die Doppelhäuser können mit bis zu zwei Vollgeschossen errichtet werden. Das zweite Vollgeschoss ist unter geneigten Dachflächen zu finden. Dachgauben und Dachausbauten sind grundsätzlich zulässig.
Die Stadtvilla, das Kettenhaus oder das Reihenhaus sind mit zwei Vollgeschossen zu errichten. Bei dieser Wohnform befindet sich das zweite Vollgeschoss nicht unter geneigten Dachflächen, sondern es ist mit aufgehendem Mauerwerk gebaut.
Die Gartenhofhäuser sind eingeschossig und erhalten durch ihren winkelförmigen Grundriss einen geschützten Außenraum. Diese Wohnform hat eine kleinere Wohnfläche und ist ebenerdig.
Im Gebiet sind drei kleinere Mehrfamilienhäuser mit maximal sechs Wohneinheiten geplant. Diese passen sich von der Bauform an die Stadtvilla an.
Der bunte Mix von Wohntypologien ermöglicht es den Bedürfnissen der BürgerInnen gerecht zu werden. Es können verschiedene Baumaterialien verwendet werden, um so den individuellen Ansprüchen an der Gestaltung des Eigenheims nachkommen zu können. Das Wohnhaus kann als Landhaus, minimalistische Stadtvilla, aber natürlich auch in jedem anderen Baustil realisiert werden.
Projektbudget
Aufstellung Bebauungsplan, die weiteren Maßnahmen sind zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht kalkulierbar
Umsetzungszeitraum
mittelfristig, aktuell noch kein konkreter Zeitraum ermittelbar
Projektverantwortung
Fachbereich Stadtplanung (Bebauungsplan)
Ziel
Politische Entscheidungen
- 05.09.2024
- 23.06.2021
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Teil 3 - Gartenstraße -;
a) Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen
b) Planentwurfs- und Auslegungsbeschluss
V/2014/0805/5 - 07.10.2020
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 28 - Gartenstraße;
Satzungsbeschluss
V/2014/0805/4 - 09.06.2020
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Teil 3 - Gartenstraße -;
Beschluss über den städtebaulichen Entwurf
V/2014/0805/3 - 21.05.2019
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Teil 3 - Gartenstraße -,
Beschluss über die überarbeitete Vorentwurfsplanung
V/2014/0805/2 - 10.10.2018
Ausweisung eines neuen Wohngebietes an der Gartenstraße in Wessum
a) Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.05.2014
b) Beschluss über die Überarbeitung der Vorentwurfsplanung für das städtebauliche Strukturkonzept
c) Beschluss über eine Veränderungssperre
d) Beschluss über ein gemeindliches Vorkaufsrecht
e) Beschluss über die Anordnung einer Umlegung
V/2014/0805/1 - 13.05.2014
Ausweisung eines neuen Wohngebietes an der Gartenstraße in Wessum
a) Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans
b) Beschluss über den Vorentwurf des städtebaulichen Strukturkonzepts
V/2014/0805
Projektstandort