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03. August 2026

Pflücken erwünscht – Frisches Obst von städtischen Bäumen ernten

In haushaltsüblichen Mengen

Obst von städtischen Bäumen darf gepflückt werden
Obst von städtischen Bäumen darf gepflückt werden
© Stadt Ahaus

Ob auf Streuobstwiesen oder am Straßenrand: Das Obst an städtischen Bäumen in Ahaus darf gerne geerntet werden. Eine Anmeldung bei der Stadtverwaltung ist dafür nicht nötig. Den Auftakt machen im August die reifen Kirschen. In den kommenden Wochen folgen dann schon Äpfel und Birnen.

Damit das Pflücken für alle Beteiligten sicher bleibt und die Natur geschont wird, bittet die Stadt Ahaus um die Einhaltung weniger Grundregeln:

  • Haushaltsübliche Mengen: Die Ernte ist ausschließlich für den privaten Eigenbedarf gedacht.

  • Schonende Ernte: Um Astbrüche und Schäden an den Bäumen zu vermeiden, sollten Obstpflücker oder Leitern genutzt werden.

  • Sicherheit beachten: Gerade an Wirtschaftswegen ist stets auf die eigene Sicherheit sowie den laufenden Verkehr zu achten.

Guten Appetit!