Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

24. Juli 2026

Team Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften vorläufig nur eingeschränkt erreichbar

Anliegen können weiterhin über das digitale Serviceportal der Stadt eingereicht werden

Rathaus der Stadt Ahaus
Rathaus der Stadt Ahaus
© Stadt Ahaus (Stefan Hilbring)

Das Team Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften der Stadt Ahaus ist vorläufig persönlich und telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, Anträge, Nachweise und Anfragen in diesem Zeitraum bevorzugt über das digitale Serviceportal der Stadt Ahaus einzureichen (stadt-ahaus.de/beistandschaften)

Über die Online-Dienste des Serviceportals bleibt die Übermittlung von Unterlagen durchgehend möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montags: 9 bis 12 Uhr  
Donnerstags: 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr

Persönliche Erreichbarkeit:
Montags und mittwochs: 9 bis 12:30 Uhr ohne Termin

Außerhalb dieser Zeit ist ein persönliches Gespräch bei Ihrer Sachbearbeitung nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.