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17. Juli 2026

Neue Richtlinien für städtisches Wohnbauland beschlossen

Grundstückspreise für 2. Abschnitt Baugebiet Wüllen Nord: 140 Euro + Erschließungskosten

Baugebiet (Archivbild)
Baugebiet (Archivbild)
© Stadt Ahaus

Der Rat der Stadt Ahaus hat in seiner Sitzung am 16. Juli die Verkaufspreise für die Wohngrundstücke im Baugebiet Wüllen Nord 2 beschlossen. Die Grundstücke werden demnach für 140,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten verkauft. Er beschloss auch eine Neufassung der Richtlinie zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke.

Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt auf praktische Erfahrungen aus vergangenen Vergabeverfahren, um die Zuteilung von Baugrundstücken künftig noch transparenter, effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten. Ziel bleibt es, der ortsansässigen Bevölkerung kontinuierlich preisgünstiges Bauland für selbstgenutztes Wohneigentum zur Verfügung zu stellen.

Die Vergabekriterien betreffen die Bewertung von vorhandenem Wohneigentum sowie die verbesserte Berücksichtigung von Kindern getrenntlebender Eltern. Bewerbungsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die das Grundstück selbst bewohnen und noch kein städtisches Bauland erhalten haben. Ein Punktesystem regelt die Rangfolge: Faktoren wie Familienstand, Kinder, ein Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft von unter 120.000 Euro sowie der aktuelle oder frühere Wohn- und Arbeitsort in Ahaus fließen direkt in die Bewertung ein. Bei den Ortsteilen der Stadt wird die Hälfte der Grundstücke vorrangig an Bewerbungen vergeben, die dort seit mindestens vier Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz haben.

Um den Bewerbungsprozess für Bürgerinnen und Bürger so einfach und zeitgemäß wie möglich zu gestalten, setzt die Stadtverwaltung auf einen komplett digitalen Ablauf. Für jedes Baugebiet wird ein eigener Bewerbungsvordruck auf der städtischen Website bereitgestellt, der innerhalb der Ausschreibungsfrist online ausgefüllt und digital eingereicht werden kann. Sollten nach den regulären Ausschreibungen noch Grundstücke frei sein, erfolgt die Einzelvergabe unkompliziert quartalsweise jeweils zum ersten Tag eines neuen Quartals.

Gleichzeitig sichert die Stadt die zweckgerichtete und krisenfeste Nutzung des Baulands ab: Käufer verpflichten sich, das Grundstück innerhalb einer festgesetzten Frist zu bebauen und nach der Fertigstellung mindestens zwei Jahre lang selbst zu bewohnen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen oder wurden unrichtige Angaben im Bewerbungsverfahren gemacht, behält sich die Stadt ein Rückübertragungsrecht vor oder erhebt einen Kaufpreisaufschlag von 40 Prozent.