17. Juli 2026
Alstätter Brunnenfest ist verkaufsoffener Sonntag
Rat entscheidet: Regel-Ausnahme-Verhältnis für Sonntagsarbeit bleibt gewahrt

Das Alstätter Brunnenfest am 27. September ist verkaufsoffener Sonntag. Das hat der Rat am Abend (16. Juli) per ordnungsbehördlicher Verordnung beschlossen. Er kam nach Abwägung des geplanten Veranstaltungsablaufs zu dem Entschluss, dass das öffentliche Interesse an einer Freigabe des Tages als verkaufsoffener Sonntag im zentralen Kernbereich des Ortsteils Alstätte gegeben ist. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bleibe dadurch gewahrt.
Der Rat folgte der Prognose, dass das zu erwartende Besucheraufkommen für die Veranstaltung die Zahl der Besucher übersteigen wird, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Das Alstätter Brunnenfest ist als Teil des „Alstätter Herbstes“ seit Jahren Tradition in Alstätte (ehemals „Handwerkersonntag“).Die Veranstaltung lockt jährlich viele Besucher in den Ort.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Zusammenhang von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. An die Begründung für die anlassbezogene Öffnung werden nach der aktuellen Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Danach muss die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen gegenüber der typischen werkstäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen. Die Ladenöffnung darf insofern nur ein Beiwerk zur anlassbezogenen Veranstaltung sein.