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11. Juni 2026

Stadt Ahaus zieht Rechtsbehelfe gegen Einlagerung von Garching-Castoren zurück

Ergebnis nach intensiver Prüfung: Keine Aussicht auf Erfolg

Blick in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus
Blick in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus
© BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Die Stadt Ahaus zieht ihre rechtlichen Schritte gegen die geplante Lagerung von Castor-Behältern aus Garching im Ahauser Zwischenlager zurück. Nach intensiver juristischer Prüfung der Erfolgsaussichten sieht die Stadtverwaltung keine reelle Chance mehr, die Verfahren beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster erfolgreich zu bestreiten.

Ahaus hatte zuvor im Herbst 2025 gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von bis zu 21 Castor-Behältern aus dem Forschungsreaktor München II (FRM II) einen Widerspruch eingereicht. Da das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Anfang des Jahres 2026 zusätzlich die sofortige Vollziehung angeordnet hatte, beantragte die Stadt zuletzt im März dieses Jahres vorläufigen Rechtsschutz beim OVG Münster, um bis zum Abschluss der eigenen Prüfung vollendete Tatsachen zu verhindern.

Die eigene Auswertung der Rechtslage hat nunmehr ergeben, dass gegen die Rechtmäßigkeit der der Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung der Castoren keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Ein Stopp der Aufbewahrung im Eilverfahren lässt sich fußend auf dieser anwaltlich begleiteten Einschätzung ebenfalls nicht mehr erwirken. Deshalb zieht die Verwaltung nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss und Rat nun die Konsequenzen.

„Wir haben alle rechtlichen Optionen bis zum Schluss konsequent durchgeprüft und jeden Hebel in Bewegung gesetzt“, erklärt Bürgermeisterin Karola Voß. „Als verantwortungsvolle Verwaltung müssen wir aber auch den Mut haben, eine rechtliche Sackgasse anzuerkennen. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber unaufrichtig, ein Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen, das uns am Ende nur Steuergelder kostet, aber keine Aussicht auf Erfolg bietet.“

„Wir wünschen uns vom Bundesamt, dass wir auch zukünftig bei Vorhaben zum Zwischenlager Ahaus frühzeitig informiert und soweit möglich auch beteiligt werden“ resümiert Erster Beigeordneter Manuel Benning mit Blick auf die regulär 2036 auslaufende Genehmigung für das Zwischenlager.