02. April 2026
Stadt erinnert: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) nur im Rahmen einer öffentlichen, genehmigten Veranstaltung erlaubt
Private Feuer sind nicht zulässig | Liste aller angemeldeten Osterfeuer

Die Stadt Ahaus weist darauf hin, dass Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) nur im Rahmen einer öffentlichen und bei der Stadt angemeldeten Veranstaltung erlaubt sind. Private Feuer sind nicht zulässig.
Unzulässige Osterfeuer stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können bußgeldrechtlich geahndet werden.
Hier eine Übersicht aller bei der Stadt Ahaus für den 5. April angemeldeten Osterfeuer 2026:
- Freiwillige Feuerwehr Ahaus, Löschzug Wessum, Martinistraße 3, Dorfplatz Wessum, 18:30 Uhr
- KLJB Graes, Brink 41, 19 Uhr
- Performing Arts Ahaus e.V., Kottland 6, Wüllen, 20:30 Uhr
- Schützenverein Sabstätte e.V., Sabstätte 34, Wüllen, 19 Uhr
- KLJB Ottenstein-Hörsteloe, Hörsteloe 2, Ottenstein, 18 Uhr
- Gewerbeverein und LZ Wüllen, Stadtlohner Straße 40, Festplatz Wüllen, 19 Uhr
- PLV Schutzhütte am Düppendreieck e.V., Moorbach 95, Wessum, 19:30 Uhr
- KLJB Ammeln, Ammeln 121, 19:15 Uhr
- Heimatverein Ottenstein, Westring 26, Gärtnerei Pesenacker, 18 Uhr
- Schützenverein Barle-Unterortwick, Barle 16, 19:22 Uhr
- Schützenverein Quantwick-Oberortwick e.V., Quantwick 36, Wüllen, 19 Uhr