02. Dezember 2024
Stellungnahme der Stadt Ahaus zu ihrer Klage gegen die Aufbewahrungsgenehmigung des BASE für 152 Castoren aus Jülich im BZA
Vor der mündlichen Verhandlung am Oberverwaltungsgericht NRW
Stellungnahme der Stadt Ahaus zu ihrer Klage gegen die Aufbewahrungsgenehmigung des BASE für 152 Castoren aus Jülich im BZA vor der mündlichen Verhandlung am Oberverwaltungsgericht NRW:
Die Stadt Ahaus hat 2017 gegen die Aufbewahrungsgenehmigung des BASE (Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Entsorgung) für 152 Castoren aus Jülich im Ahauser Brennelemente-Zwischenlager geklagt. Nun ist die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW für den 3. und 4. Dezember 2024 angesetzt.
In Ahaus lagern inzwischen bereits seit den neunziger Jahren 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen. Gleichzeitig werden in dem Zwischenlager schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufbewahrt, die auf eine Endlagerung warten.
Die ursprüngliche Genehmigung für die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle erfolgte für 40 Jahre und endet 2036. In Ahaus handelt es sich wie in Gorleben um ein zentrales Zwischenlager, anders als die Zwischenlager an den Kernkraftstandorten. Deutschlandweit geht man im Rahmen der Endlagerplanungen von insgesamt 1.700 bis 1.900 einzulagernden Castoren aus, die derzeit deutschlandweit in 16 Standorten verteilt sind.
Die Stadt Ahaus wehrt sich mit der Klage gegen die Castoren aus Jülich aus unterschiedlichen Gründen. Sie vertritt die Auffassung, dass heute nicht sicher absehbar ist, wann die Castoren aus den Zwischenlagern und damit auch aus Ahaus in ein Endlager verbracht werden können. Allein die Zeitschienen für Verfahren bis zu einer Entscheidung über einen Endlagerstandort schwanken zwischen den 40er und 70er Jahren dieses Jahrhunderts. Anschließen würden sich Planungs- und Bauverfahren – darüber hinaus, aus heutiger Sicht, gegebenenfalls wesentliche Verzögerungen durch erforderliche rechtliche Überprüfungen. Beispiele für „Langzeitverzögerungen“ sind aktuell die Verfahren für das Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall oder der andauernde ungenehmigte Zustand des Behälterlagers in Jülich mit dem verbunden faktischen Problem.
Für Ahaus bedeutet der aktuelle Zustand, dass noch über Generationen der hochradioaktive Abfall in unserem Zwischenlager verbleibt und die Verantwortung für die Endlagerung tatsächlich bei den Zwischenlagerstandorten liegt. Aus diesem Grund setzen sich die Standortkommunen vehement für eine enge Beteiligung an dem Verfahren der Endlagersuche und einen finanziellen Ausgleich als Belastungsausgleich ein. Klar ist, dass die hochradioaktiven Abfälle aus Ahaus in den nächsten Jahrzehnten nicht abtransportiert werden. Es besteht die begründete Sorge, dass mit einem Transport aus Jülich weitere Fakten geschaffen werden und in den nächsten Jahrzehnten weitere Transporte aus Zwischenlagern drohen könnten, deren Genehmigungen auslaufen. Derzeit tragen viele Standorte in ganz Deutschland die Lasten der Atomindustrie.
Deshalb sollten bis zu einer Einlagerung in ein Endlager die aktuellen Standorte bestehen bleiben, um den „Druck“ für die Endlagersuche als gesellschaftliche Herausforderung hochzuhalten. Der hochradioaktive Abfall aus Jülich ist aus Sicht der Stadt Ahaus besonders problematisch, da er aus einem Forschungsreaktor stammt, bei dem es zu Zwischenfällen gekommen ist. Ferner ist fraglich, ob die Anlage in Ahaus für eine langfristige Zwischenlagerung geeignet ist.
Über die Rechtmäßigkeit der Einlagerungsgenehmigung des BASE bezüglich der Castoren aus Jülich aus 2016 wird das Oberverwaltungsgericht am 3. oder 4. Dezember 2024 entscheiden.