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25. November 2024

22 Kleinprojekte umgesetzt

Regionalbudget 2024 in der Kulturlandschaft Westmünsterland

Vier von insgesamt 22 Kleinprojekten, die in der Region WML 2024 gefördert werden konnten (von oben links im Uhrzeigersinn): Verweil- und Erholungszonen am Sportplatz des SV Union Wessum, die Naturarena am Jugendhaus Pool in Legden, ein Verleihspieleschrank in der Gemeinde Schöppingen, eine „Hütte am Hof“ in Epe
Vier von insgesamt 22 Kleinprojekten, die in der Region WML 2024 gefördert werden konnten (von oben links im Uhrzeigersinn): Verweil- und Erholungszonen am Sportplatz des SV Union Wessum, die Naturarena am Jugendhaus Pool in Legden, ein Verleihspieleschrank in der Gemeinde Schöppingen, eine „Hütte am Hof“ in Epe
© Fotos von den Projektträgern

Eine Information der lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region „Kulturlandschaft Westmünsterland“ e.V. 

Was haben Schutzhütten an der Kunstroute in Schöppingen, eine neue Stele am Lindenplatz in Nienborg und neue Spielgeräte am Tennisverein Blau-Weiß Epe gemeinsam? Sie alle gehören zu den insgesamt 22 Kleinprojekten, die von der LEADER-Region „Kulturlandschaft Westmünsterland“ in diesem Jahr finanziell unterstützt wurden. Insgesamt flossen durch das sog. „Regionalbudget“ damit rd. 200.000 € in die Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen.

Erfolgsgeschichte seit 2020

Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur beste-henden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zu-wendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 90 % beteiligt, 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden in der Region „Kulturland-schaft Westmünsterland e.V.“ somit von den Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen getra-gen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 % - also maximal 16.000 € pro Projekt. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. In der Region kam das Instrument jetzt bereits zum fünften Mal zur Anwendung: Seit 2020 wurden damit bereits rd. 100 Projekte unterstützt und knapp 1 Mio. Euro an Fördermitteln verteilt.

In diesem Jahr wurden mit den Mitteln neben den oben genannten u.a. eine Naturarena am Jugendhaus Pool in Legden, die Errichtung einer Erinnerungsstele auf dem Lindenplatz in Nienborg, Pausen- und Erholungszonen auf dem Sportcampus in Wessum, Ausstattung für das Repair Café in Schöppingen und eine Schutzhütte am Düp-pendreick an der Grenze von Heek und Ahaus. Die vollständige Liste aller 22 geförderten Projekte findet sich auf der Homepage der LEADER-Region unter www.leader-wml.de.

Fortsetzung 2025 mit neuen Regeln

Die Zuschläge für die Förderung erhalten Antragstellende auf Basis einer Projektbewertung. Die wertvollsten An-träge können so von der LEADER-Region jedes Jahr ausgewählt werden, denn regelmäßig gibt es im Programm mehr Nachfrage als Geld zur Verfügung steht – denn die Fördermittel für das Regionalbudget sind in jedem Jahr begrenzt. Für 2025 erwartet die Region erneut Mittel in Höhe von 200.000 €, auf die sich Interessierte bewerben können, voraussichtlich im Februar wird dazu ein neuer Förderaufruf gestartet. Doch ab dem nächsten Jahr ver-schärft das Land die Grundvoraussetzungen für die Förderfähigkeit von Ideen. So müssen Kleinprojekte öffentlich zugänglich sein, einen regionalen Mehrwert aufweisen und über reinen Eigennutz der antragstellenden Einrich-tungen hinausgehen. Auch können dann keine Dinge mehr gefördert werden, die nur originäre Tätigkeiten der

Antragstellenden betreffen: Fußbälle für Fußballvereine zum Beispiel würden nicht mehr unterstützt werden kön-nen. Das Land NRW begründet diese Einschränkungen mit einem künftig stärkeren Fokus des Regionalbudgets auf die Unterstützung der Regionalen Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen. In einer geplanten digitalen Informationsveranstaltung Anfang Februar will die Kulturlandschaft Westmünsterland diese neuen Regelungen dann genauer erläutern.

In diesem Jahr nicht zum Zuge gekommene Projektanträge können wohl im nächsten Jahr erneut ihr Glück ver-suchen: Für 2025 wird die Förderung von Kleinprojekten nach jetzigem Stand erneut angeboten. Ein entsprechen-der Aufruf soll zum Jahresanfang erfolgen, sobald feststeht, welches Budget für das neue Jahr zur Verfügung steht.

Förderung weiterhin auch über LEADER-Mittel

Neben der Förderung von Kleinprojekten bietet LEADER interessierten Antragstellern auch dauerhaft bis 2028 die Möglichkeit, größere Projekte mit bis zu 70% Förderung auf den Weg zu bringen. Der Region stehen dafür insge-samt 2,7 Mio. € zur Verfügung. Aktuell stehen Mittel vor allem für Maßnahmen und Projekte in den Themenbe-reichen „Klima und Umwelt“ sowie „Wohnen und Arbeiten“ zur Verfügung. Fragen zur Förderung und Beratung zu Projektideen bietet das Regionalmanagement der Kulturlandschaft, Ansprechpartner dafür ist Dominik Olbrich. Kontaktinformationen und weitere Hinweise finden sich ebenfalls auf der Homepage des Vereins.