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06. September 2024

Alstätter Brunnenfest und FFF - Fanfaren, Flammen, Feuerwerk in Ahaus sind verkaufsoffene Sonntage

Rat entscheidet: Regel-Ausnahme-Verhältnis für Sonntagsarbeit bleibt gewahrt

FFF Fanfaren, Flammen, Feuerwerk in Ahaus (Archivbild)
FFF Fanfaren, Flammen, Feuerwerk in Ahaus (Archivbild)
© Stadt Ahaus

Das Alstätter Brunnenfest am 29. September und FFF - Fanfaren, Flammen, Feuerwerk am 6. Oktober in Ahaus sind verkaufsoffene Sonntage. Das hat der Rat am Abend (5. September) mit entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen beschlossen. Er kam nach Abwägung der geplanten Veranstaltungsabläufe zu dem Entschluss, dass das öffentliche Interesse an einer Freigabe der Tage als verkaufsoffene Sonntage im zentralen Kernbereich des Ortsteils Alstätte und im zentralen Innenstadtbereich von Ahaus gegeben ist. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bleibe dadurch gewahrt.

Der Rat folgte der Prognose, dass das zu erwartende Besucheraufkommen für die Veranstaltungen die Zahl der Besucher übersteigen wird, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Das Alstätter Brunnenfest ist als Teil des „Alstätter Herbstes“ seit Jahren Tradition in Alstätte (ehemals „Handwerkersonntag“) so wie auch FFF - Fanfaren, Flammen, Feuerwerk seit langer Zeit Tradition in Ahaus ist. Beide Veranstaltungen locken jährlich viele Besucher in die Zentren.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Zusammenhang von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. An die Begründung für die anlassbezogene Öffnung werden nach der aktuellen Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Danach muss die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen gegenüber der typischen werkstäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen. Die Ladenöffnung darf insofern nur ein Beiwerk zur anlassbezogenen Veranstaltung sein.